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Umweltmanagementsysteme

Ein Umweltmanagementsystem (UMS) ist ein freiwilliges Instrument einer Organisation (Unternehmen, Behörde usw.), mit dem die Zuständigkeiten, Verhaltensweisen, Abläufe und Vorgaben zur Umsetzung der betrieblichen Umweltpolitik der jeweiligen Organisation festgelegt werden. UMS sind heute ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Unternehmensführung in vielen Branchen.

In Europa werden vorwiegend die weltweit gültige Umweltnorm DIN EN ISO 14001 oder die EMAS-Verordnung der EU angewandt.

Darüberhinaus finden sich in Sachsen Unternehmen, die sich erfolgreich an einem ÖKOPROFIT®-Projekt erfolgreich beteiligen oder ein Umweltmanagementsystem nach den Kriterien des Umweltstandards Handwerk Sachsen oder QuB eingeführt haben.

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie)

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit der Förderung über die Mittelstandsrichtlinie sächsische Betriebe bei der Einführung eines modernen Umweltmanagements.

Unternehmen sparen damit nicht nur Natur-Ressourcen ein, sondern sie können auch ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

Gefördert werden Beratungen, Workshops und Prüfungen im Zusammenhang mit nachfolgenden Maßnahmen:

  • Validierung (Überprüfung) eines Umweltmanagementsystems gemäß der EMAS-Verordnung,
  • Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach internationalen Standards (DIN EN ISO 14001) oder eines Energiemanagementsystems nach dem internationalen Standard DIN EN 16001; Zertifizierung der Nutzung von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Quellen entlang der Produktkette (PEFC-CoC, FSC-CoC),
  • Einführung eines sonstigen Umweltmanagementansatzes (zum Beispiel Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betrieb/QuB, DLG-Nachhaltigkeitsstandard),
  • Gruppenprojekte unter Beteiligung von mehreren KMU, mit denen Umweltmanagementansätze oder Umweltmanagementsysteme entwickelt, weitergeführt und eingeführt werden.

Über 40 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften, Umweltverbänden, Kirchen, Kommunen und Universitäten sowie junge Forscher unterstützen diese Kampagne!

EMAS wurde von der Europäischen Union entwickelt und ist ein Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung für Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen. Die EMAS-Verordnung misst der Eigenverantwortung der Wirtschaft bei der Bewältigung ihrer direkten und indirekten Umweltauswirkungen eine entscheidende Rolle zu.

Das Managementsystem nach EMAS hat sich in vielen deutschen Unternehmen zum bislang erfolgreichsten Instrument entwickelt, obwohl dieses System gleichzeitig die höchsten Umweltanforderungen stellt. EMAS verlangt:

  • Einhaltung der Rechtsvorschriften
  • Verbesserung der Leistungen für den Umweltschutz über den gesetzlichen Standard hinaus
  • Motivation der Arbeitnehmer
  • Kommunikation mit der Öffentlichkeit und interessierten Kreisen (z.B. Banken, Versicherungen, Zulieferern)
  • Überprüfung der Umweltverbesserungen durch einen staatlich zugelassenen und überwachten, unabhängigen Umweltgutachter

Unternehmen, die EMAS einführen, erstellen für die Öffentlichkeit regelmäßig eine Umwelterklärung. Diese muss von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter überprüft werden (Auditierung). Erfüllt sie die strengen Voraussetzungen der EG-Umwelt-Audit-Verordnung, erklärt der Umweltgutachter die Umwelterklärung für gültig (Validierung). Schließlich erfolgt der Eintrag in das EMAS-Register der Industrie- und Handelskammer (IHK).

EMAS-Unternehmen erhalten für ihre freiwilligen Umweltleistungen im Gegenzug vom Staat Entlastungen bei Berichts- und Dokumentations- pflichten, in der Überwachung von Anlagen sowie in Genehmigungs- verfahren. Der Freistaat Sachsen gewährt hier 30% Gebührenermäßigung auf ...

Der Freistaat Sachsen unterstützt die Initiative der Kommunen, ÖKOPROFIT®-Projekte in der eigenen Region zu initiieren. Um die weitere Verbreitung von ÖKOPROFIT® zu fördern übernimmt die sächsische Staatsregierung für einen begrenzten Zeitraum die notwendigen Lizenz- und Nutzungsgebühren. Auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft ist es somit Landkreisen und Städten möglich, ein solches Projekt schnell und kostengünstig zu starten.

Im Freistaat Sachsen wurden bisher sechs ÖKOPROFIT®-Projekte mit sehr erfolgreichen Ergebnissen durchgeführt, weitere Projekte sind geplant bzw. kurz vor der Initiierung. So bereiten sich derzeit die Städte Lengenfeld (Vogtlandkreis) und Dresden sowie der Landkreis Bautzen, Landkreis Meißen und Landkreis Görlitz auf den Start neuer ÖKOPROFIT®-Projekte vor. An ÖKOPROFIT®  können Unternehmen und Einrichtungen jeglicher Branche und Größe teilnehmen. Interessierte Unternehmen aus ganz Sachsen können sich bezüglich der Teilnahmemöglichkeiten bei Frau Bojack oder bei den jeweiligen Ansprechpartnern melden.

Unternehmen, die im Freistaat Sachsen an einem ÖKOPROFIT®-Projket teilnehmen, erfahren neben den allgemeinen Vorteilen noch zwei weitere:

  • Die Teilnahme wird für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 50 Prozent gefördert, da der Freistaat Sachsen dieses Projekt nach der Mittelstandsrichtlinie bezuschusst. Der Eigenanteil der teilnehmenden KMU beträgt ca. 1.500 Euro bis 2.000 Euro. Diese Eigenleistung wird durch die erzielten Kosteneinsparungen meist um ein Vielfaches übertroffen.
  • Die erfolgreiche Teilnahme an einem ÖKOPROFIT®-Projekt berechtigt dazu, Mitglied der Umweltallianz Sachsen zu werden.

Ein Umweltmanagementsystem nach dem international anerkannten Standard DIN EN ISO 14001 gilt - im Gegensatz zu EMAS II - weltweit.

Umfang und Anforderungen sind etwas geringer als bei EMAS II, so ist z. B. keine Umwelterklärung erforderlich. Die wichtigsten Punkte:

  • Erstellung eines Rechtskatasters
  • Analyse aller eingesetzten Produktionsstoffe
  • Sicherstellung benötigter Mitarbeiterqualifikationen
  • Ergebnisse werden gegenüber Betriebsfremden nicht publiziert
  • Überprüfung durch unabhängige Gutachter
  • Notfallvorsorge für mögliche Störfälle

Betriebe nutzen mit DIN EN ISO 14001 ein wirkungsvolles Instrument zur laufenden systematischen Verbesserung ihrer Umweltsituation!

DIN EN ISO 14001 ist ein Umweltmanagementsystem speziell für Betriebe, die bereits ein Qualitätsmanagementsystem aufgebaut haben und nun zusätzlich auch die umweltrelevanten Bereiche ihres Betriebes systematisch erfassen und kontinuierlich verbessern wollen. 

Markenzeichen für umweltbewusste Unternehmensführung in kleinen und mittleren Unternehmen - Der Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe (QUB) wurde im Oktober 2005 gegründet. Er beruht auf den Erfahrungen des 1997 auf Initiative des Präsidenten der Handwerkskammer für Mittelfranken, Heinrich Mosler, gegründeten Qualitätsverbundes umweltbewusster Handwerksbetriebe (QUH).

Als Besitzer eines ausgeprägt kundenorientierten Dachdeckerbetriebes war ihm aus vielen Kundenkontakten und Beratungsgesprächen klar geworden, dass die umweltbewusste Ausrichtung eines Unternehmens dessen Ertragslage in Zukunft wesentlich verbessern wird.

Das Konzept wurde aus dem Handwerk für das Handwerk entwickelt und hat sich seit 1997 in Bayern bewährt. Die ursprüngliche Orientierung an handwerklichen Betriebs- strukturen ist von entscheidender Bedeutung für die Tauglichkeit und Anwendbarkeit im Betriebsalltag für kleine und mittlere Unternehmen der gesamten Wirtschaft.

Der QUB wird zurzeit in mehreren Bundesländern eingeführt und von den dortigen Umweltvereinbarungen zwischen Wirtschaft und Landesregierung getragen und unterstützt. Damit ist der QUB auf dem Weg, sich zu einem über Ländergrenzen hinweg allgemein anerkannten Umweltmanagement- system zu entwickeln. Die Prüfung nach einem einheitlichen Anforderungs- katalog durch die LGA InterCert Zertifizierungsgesellschaft mbH und Umweltgutachterorganisation gewährleistet miteinander vergleichbare Bedingungen.

Als regionale Variante in Anlehnung an Systeme wie EMAS und DIN EN ISO 14001 wurde ein am Handwerk orientiertes System für das sächsische Handwerk eingeführt, der »Umweltstandard Handwerk«. Ziel ist es, durch handwerksnahe Struktur des Verfahrens sowie einfache Vorgehensweise kosten- und zeitsparend angepasste Management-Bausteine in Handwerksunternehmen einzuführen. Die Umweltberater in der Handwerkskammer beraten Sie bezüglich der Anforderungen an das Umweltsiegel. Das Siegel ist auch ein Kriterium, das zur Teilnahme an der Umweltallianz Sachsen und zur Nutzung eines werbewirksamen Logos berechtigt.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammern.

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