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Was zählt?

Freiwillige Umweltleistungen

Ihr Engagement für Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz zählt!

Bereits mit einer »Freiwilligen Umweltleistung« können Sie in der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen teilnehmen und Mehrwert für Ihr Unternehmen, für Sachsen und für die Umwelt generieren.

Die Umweltleistungen müssen über das gesetzlich vorgegebene Maß hinausreichen und im Kriterienkatalog »Freiwillige Umweltleistungen« der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen aufgeführt sein. Nach drei Jahren werden Sie zur Erneuerung Ihrer Teilnahme aufgefordert.

Beispiele aus der Praxis

Gute Beispiele zu Maßnahmen aus dem Bereich »Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft« finden Sie in den folgenden Filmportraits.

Maßnahme »Ressourcenschonung durch Energie- und Umweltmanagement«

Nickelhütte Aue GmbH

Zertifizierungen im Bereich des Energie- und Umweltmanagements zahlen sich aus bei einer Bewerbung um die Teilnahme in der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen. Ein Beispiel hierfür ist die Nickelhütte Aue GmbH – ein energieintensives Recyclingunternehmen für Nichteisenmetalle sowie Industrierückstände im Erzgebirge. Es erzeugt 95% seiner Energie unternehmensintern durch Nutzung regenerativer Energiequellen und Prozessabwärme. Es ist für sein Umweltmanagementsystem ISO 14001-zertifiziert. Vorgestellt werden die freiwilligen Umweltleistungen des Betriebes von Tobias Bergmann, dem Geschäftsbereichsleiter Technik.

Maßnahme »Ressourcenschonung durch den Einsatz von Recyclingmaterial«

CKT-Ökoplast GmbH, Mittweida

Der Einsatz von Recyclingmaterial ist eine wichtige freiwillige Leistung aus dem Kriterienkatalog der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen, der unter der Überschrift "Maßnahmen zur Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft" aufgeführt ist. Der Firma CKT-Ökoplast GmbH aus Mittweida ist die Verwertung von Plastikabfällen ein wichtiges Anliegen. Sie selbst verwendet Plastik aus elektronischen Geräten, wie zum Beispiel PC-Tastaturen, bei der Produktion von Gütern über die Spritzguss-Technologie. Im Film wird gezeigt, wie im Spritzguss-Sandwichverfahren geschreddertes, gewaschenes und eingeschmolzenes Rezyklat im Kern eines Gussteils verbaut wird, ohne die Qualität des Produktes gegenüber einem herkömmlichen Gussteil zu schmälern. Die Geschäftsführerin Franziska Seidel thematisiert weitere freiwillige Umweltleistungen, zum Beispiel Maßnahmen zur Einsparung von Energie sowie Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen.

Maßnahme »Ressourcenschonung durch Produktdesign und -zertifizierung«

Dresdner Gardinen- und Spitzenmanufaktur M. & S. Schröder GmbH & Go.KG

Die Dresdner Gardinen- und Spitzenmanufaktur M. & S. Schröder GmbH & Co. KG stellt vor, wie durch ökologisches Produktdesign und entsprechende Zertifizierungen im Geschäftsfeld Produktion von Spitze und Stoffen nicht nur Ressourcen schonen lassen, sondern auch ein Marktsegment gesichert werden kann. Dr. Sascha Schröder, geschäftsführender Gesellschafter des Unternehmens, zeigt, dass die Firma bei der produktbezogenen Ökotex-Zertifizierung in allen Kriterien das höchste Level erreicht hat und dass es eine Zertifizierung nach dem Global Recycled Standard (GRS) besitzt. Dies qualifiziert auf jeden Fall für die Teilnahme an der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen und ist einfach Spitze!

Maßnahme »Ressourcenschonung durch Bildungsprojekte«

Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe Dresden mbH

Die Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe Dresden mbH (SBG) ist ein privates, gemeinnütziges Bildungsunternehmen, dessen Kerngeschäft die überbetriebliche Erstausbildung und die Weiterbildung in naturwissenschaftlichen Berufen sowie den Berufen des technischen Umweltschutzes ist. Die SBG GmbH qualifizierte sich mit Projekten aus dem Bereich der Umweltbildung für eine Teilnahme an der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen. Im Film wird exemplarisch vorgestellt, wie eine Vorschulklasse einen Wertstoffhof besucht, und durch Pädagoginnen in das Thema Mülltrennung eingeführt wird. Der Geschäftsführer der SBG GmbH René Günthel stellt den Ausbildungsverbund Sachsen mit der Stadtreinigung Dresden beispielhaft vor, da viele sächsische Unternehmen auf gut ausgebildete Fachkräfte im Umwelttechnikbereich angewiesen sind.

Kriterienkatalog »Freiwillige Umweltleistungen« zur Teilnahme an der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen

Die Auflistung dient als Orientierung für beispielhafte bzw. vorbildliche Leistungen und Maßnahmen, die im Sinne einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Wirtschaftsweise über die gesetzlichen Pflichten hinaus freiwillig erbracht werden. Sie stellt keine abschließende Aufzählung dar und wird regelmäßig fortgeschrieben.

1          Extern geprüfte Leistungen

1.1       Unternehmen

Umweltleistungen, die das Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsmanagement eines Unternehmens betreffen und durch eine externe Prüfung nachgewiesen werden können.

  • Entsprechenserklärung gemäß Deutschem Nachhaltigkeitskodex (DNK)
  • Einführung eines registrierten oder zertifizierten Umweltmanagementsystems nach EMAS-VO EG Nr. 1221/2009 oder DIN EN ISO 14001
  • Teilnahme an Programmen bzw. Prüfungen, die zur Beachtung und Einhaltung von höheren Umweltstandards beitragen, z. B. Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe (QuB) oder ÖKOPROFIT®
  • Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines anderweitigen Energieaudits im Unternehmen, z. B. DIN EN ISO 16247
  • Einführung eines vorbildhaften Energieeinsparkonzeptes, z. B. Sächsischer Gewerbeenergiepass (SäGEP)
  • Einführung eines Klimamanagementsystems
  • Treibhausgasbilanzierung und -verifizierung, z.B. nach ISO 14064, Zertifizierung nach PAS 2060 (zukünftig ISO 14068) oder nach dem Green House Gas Protocol (GHG Protocol)
  • Nachweis einer umweltgerechten, nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft anhand von Betriebsbewertungs- und Zertifizierungssystemen für landwirtschaftliche Betriebe, z. B. DLG-Nachhaltigkeitsstandard, Sustainability Assessment of Food and Agriculture Systems (SAFA), Response-Inducing Sustainability Evaluation (RISE), Sustainability Monitoring and Assessment RouTine (SMART), Kriteriensystem Nachhaltige Landwirtschaft (KSNL), Nachhaltigkeitsmodul Milch, Nachhaltigkeitscheck für landwirtschaftliche Betriebe (NaLa), FAIR'N GREEN

1.2       Produkte und Dienstleistungen

Zertifizierungen von Produkten, Produktketten und Dienstleistungen, die die Einhaltung definierter Umweltanforderungen an ein Erzeugnis oder eine Leistung belegen.

  • Zertifizierung von Produkten und Dienstleistungen, z. B. Blauer Engel, EU-Ecolabel, Ökotex
  • Produktkettenzertifizierung, z. B. PEFC- oder FSC-CoC, HOLZ VON HIER oder Cradle to Cradle
  • DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Zertifizierung für nachhaltiges Bauen, Zertifizierung nach dem BEWERTUNGSSYSTEM NACHHALTIGES BAUEN (BNB) oder »Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude«
  • Lieferkettenzertifizierung, z. B. Zertifizierung nach Global Organic Trade Standard (GOTS)
  • Nachweis der Teilnahme an einem DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) - akkreditierten bzw. SMEKUL-anerkannten Zertifizierungssystem zur Produktion von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut, z.B. Regiosaatgut-RegioZert, Regiogehölze-pro agro

2          Einzelmaßnahmen ohne externe Prüfung

2.1       Klimaschutz und Energie

Maßnahmen zum Klimaschutz durch Verminderung der CO2-Emissionen und anderer Treibhausgase, zur Energieeinsparung, zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien.

  • Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks
  • Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Verminderung der CO2-Emmissionen und anderer Treibhausgase
  • Wesentliche CO2-Einsparung durch den Einsatz erneuerbarer Energien
  • Maßgebliche Beiträge zu umweltgerechter Mobilität
  • Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagements bzw. eine anderweitige Dokumentation der Bestrebung für Nachhaltigkeit im Unternehmen
  • Systematische Erfassung und Identifizierung von Treibhausgas-Quellen im Unternehmen, in den Produkten und in der Lieferkette, Ermittlung direkter und indirekter Emissionen, z.B. nach ISO 14064-1 oder GHG-Protocol (nicht zertifiziert)
  • Erarbeitung eines Transformationskonzeptes mit dem Ziel der Klimaneutralität, Ermittlung des IST-Zustandes (Carbon Footprint) mindestens Scope 1 und 2 nach GHG-Protocol oder ISO 14064-1
  • Teilnahme an einem Energieeffizienz- oder Klimaneutralitätsnetzwerk
  • Energiebuch der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz

2.2       Rohstoffe und Kreislaufwirtschaft

Maßnahmen zur Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft.

  • Strategien zur Ressourceneffizienz und –schonung, z. B. nach den Richtlinien des VDI
  • Maßnahmen zum produktionsintegrierten Umweltschutz durch Einsatz umweltfreundlicher Technologien und Produkte
  • Maßnahmen zur Abfallvermeidung, insbesondere
    • Maßgebliche Reduzierung der im Unternehmen erzeugten Abfallmenge
    • Reduzierung des Schadstoffgehaltes in Materialien und Erzeugnissen
    • Maßnahmen zur anlageninternen Kreislaufführung von Stoffen
    • Wiederverwendung von Materialien und Erzeugnissen
    • Verlängerung der Lebensdauer von Erzeugnissen
  • Einsatz von Recyclingmaterial
  • Nachhaltige Nutzung nachwachsender oder regionaler Rohstoffe, z. B. für Verpackungen oder Baustoffe (z. B. Hanf, Flachs, Lehm, Holz)
  • Reduzierung oder Substitution gefährlicher und umweltschädlicher Stoffe in Produkten oder Produktionsprozessen durch umweltverträglichere Alternativen und Minimierung des Risikos von negativen Umweltwirkungen
  • Entwicklung und Anwendung innovativer, umweltfreundlicher Materialien und Produkte, z.B. Dämmstoffe, Verpackungen
  • Erhöhung der Materialeffizienz

2.3       Bodenschutz

Maßnahmen zur Verbesserung des Bodenschutzes.

  • Schonende und intelligente Bodenbearbeitung
  • Weitere Beiträge zum Bodenschutz, z. B. Erosionsvermeidung
  • Verminderung des Einsatzes von Agrochemikalien bzw. Umstieg auf weniger toxische Stoffe
  • Beiträge zur Vermeidung bzw. Reduzierung des Flächenverbrauches, z. B. durch Entsiegelung, Flächenrecycling, Ökokontomaßnahmen, multifunktionale Flächennutzung

2.4       Naturschutz, Biodiversität und Wald

Maßnahmen zur Förderung des Naturschutzes und der Biodiversität sowie zur naturverträglichen Nutzung und zum Schutz des Waldes.

  • Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Wiederherstellung von Biodiversität, z. B. Aufwertung von Grünflächen und Freiflächen, Vereinbarungen zur Schaffung/ Belassung von Habitaten i.S. von Natur auf Zeit
  • Biodiversitätsfördernde Maßnahmen an Gebäudekörpern, z. B. Fassaden- und Dachbegrünung
  • Umstellung auf insektengerechte Außenbeleuchtung bzw. biodiversitätsförderndes grundstücksbezogenes Lichtmanagement
  • Beiträge zur nachhaltigen Waldmehrung oder zum klimaresilienten Waldumbau

2.5       Immissionsschutz

Maßnahmen zur Verbesserung des Immissionsschutzes, insbesondere zur Vorsorge vor schädlichen Einwirkungen auf den Menschen und die Umwelt.

  • Maßnahmen zur Verminderung von Luftschadstoffen und Stäuben
  • Maßnahmen zur Lärmminderung
  • Maßnahmen zur Verminderung von Gerüchen

2.6       Gewässerschutz und Wasserhaushalt

Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerschutzes und zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Wasserressourcen.

  • Maßnahmen zur vorbildhaften Abwasseraufbereitung /-wiederverwendung
  • Maßnahmen zur erheblichen Einsparung von Wasser, z. B. durch Regenwassernutzung
  • Einsatz wassersparender Bewässerungstechnologien
  • Regenrückhaltebecken zur Speicherung und Versickerung von Regenwasser (Ziel: Grundwasseranreicherung)
  • Lösungen für schadlose Niederschlagswasserversickerung von Gebäuden: dazu Einsatz emissionsfreier (-armer) Materialien für Dächer und Freiflächen
  • Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Fläche, d. h. zur Verbesserung der Infiltration und Speicherung von Regenwasser, z. B. durch Flächenentsiegelung zur Verbesserung der Versickerungsfähigkeit von Böden, Anpassung der Bodenbewirtschaftung oder Anlage von Speichern im Siedlungsbereich

2.7       Weitere und übergreifende Leistungen

Umweltleistungen, die einen bereichsübergreifenden Ansatz verfolgen.

  • Übergreifende Beiträge zum betrieblichen Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
  • Anwendung des Leitfadens zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen (ISO 26000)
  • Beiträge für mehr Nachhaltigkeit, z. B. Teilnahme an Gruppenprojekten „Sachsens Betriebe werden Nachhaltig" (SaBeNa), „KMU-Klima-Deal“, „Nachhaltigkeitsnavigator Handwerk“
  • Nachhaltige Betriebskonzepte und Teilnahme an umweltrelevanten Branchenvereinbarungen
  • Wesentliche Beiträge zur Ressourcenschonung durch Umweltschutz- und/oder Bildungsprojekte
  • Übergreifende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
  • Innovative Produkte oder Dienstleistungen, die zu wesentlichen Umweltentlastungen führen
  • Zukunftsfähiges Planen, Bauen und Betreiben von Gebäuden auf Grundlage des „Leitfadens Nachhaltiges Bauen“ des BMI
  • Wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls
  • Futterversorgung aus eigenem Betrieb
  • Züchtung und Einsatz existenzgefährdeter Nutztierrassen und Pflanzenarten
  • Aufbau stabiler regionaler Liefer- und Wertschöpfungsketten, z. B. Regionalinitiativen in der Ernährungswirtschaft
  • Einrichtung von Bio-/Regio-Kantinen

Grundsätze

für die Teilnahme an der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen (Stand: März 2022)
 
  1. Mit der Teilnahme an der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen ist das grundsätzliche Bekenntnis zu einer umweltfreundlichen und an Nachhaltigkeit orientierten Wirtschaftsweise verbunden.
  2. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Land- und Forstwirtschaft sowie kommunale Eigenbetriebe mit einem Standort in Sachsen, wenn sie eine oder mehrere freiwillige Umweltleistung(en) über die rechtlichen Anforderungen hinaus entsprechend dem Kriterienkatalog der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen erbringen.
  3. Die freiwillige Umweltleistung muss innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Bewerbung erbracht worden sein.
  4. Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahme-Urkunde und sind berechtigt das Logo der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen in der nicht produktbezogenen Werbung zu verwenden.
  5. Die Teilnahme, einschließlich der freiwilligen Umweltleistung bzw. ihrer Kurzbeschreibung, wird auf der Internetseite sowie im Rahmen korrespondierender Medien veröffentlicht. Besonders beispielgebende und innovative Leistungen werden als Leuchtturmprojekte präsentiert.
  6. Die Teilnahme an der Umwelt- und Klimaallianz kann alle drei Jahre verlängert werden, wobei mit jeder Verlängerung auch eine weitere Umweltleistung erbracht werden muss. Als weitere Umweltleistung zählt auch eine Fortführung von Maßnahmen des Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagements.
  7. Die Teilnahme endet nach Ablauf von drei Jahren, sofern keine Verlängerung beantragt und anerkannt wurde. Eine Weiterverwendung des Logos ist danach ausgeschlossen.

Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) zur Erfüllung der Informationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das SMEKUL. Daten sind personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person zugeordnet werden können. Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Welche Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten Ihre im Bewerbungsprozess gemachten Angaben:

  • Name Unternehmen, Organisation, Betriebsstätte
  • Rechtsform
  • Wirtschaftszweig
  • Anzahl Mitarbeiter
  • Vor- und Nachname Ansprechpartner, Funktion
  • E-Mail-Adresse
  • Telefon
  • Website
  • Straße und Hausnummer Unternehmen bzw. Betriebsstätte
  • Postleitzahl Unternehmen bzw. Betriebsstätte
  • Ort Unternehmen bzw. Betriebsstätte
  • Landkreis Unternehmen bzw. Betriebsstätte/n
  • Zertifizierungen, Auszeichnungen, Prämierungen
  • Beschreibungen zur Bewerbung, Fotos, Firmenlogo

Nach erfolgreichem Abschluss der Bewerbung können über die Auszeichnung Veröffentlichungen im Internet, in sozialen und Printmedien sowie in der Presse erfolgen.

Auf welcher Grundlage verarbeiten wir Ihre Daten?

Ihre Daten verarbeiten wir aufgrund Ihrer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO.

Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre Daten?

Die Daten werden zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens um die Teilnahme an der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen verarbeitet. Die Daten der Teilnehmer werden im Internet unter www.umweltallianz.sachsen.de angezeigt und auch im Rahmen der Öffentlichkeits- und Pressearbeit verwendet.

Wie verarbeiten wir Ihre Daten?

Sie werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Wir setzen dabei technische und orga­nisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbe­absichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbe­fugte Offenbarung oder unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsanforderungen entsprechen den aktuellen technologischen und organisatorischen Standards.

Wer bekommt Ihre Daten und an wen können wir Ihre Daten weitergeben?

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Rahmen des Bewerbungsverfahrens an die verfahrensbeteiligten Behörden (z. B. Landesdirektion Sachsen, Untere Naturschutzbehörden, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) und zum Zweck der Weiterleitung von Informationen und Veranstaltungshinweisen. Empfänger der Daten können auch Dienstleister oder Vertragspartner sein, die das SMEKUL etwa zum Zwecke der Organisation von Veranstaltungen gebunden hat. Eine Weitergabe kann insbesondere möglich werden, wenn Kontrollen von Aufsichtsbehörden dies erfordern. So kann gegebenenfalls der Sächsische Rechnungshof Daten zur Überprüfung von uns erhalten.

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden für die Durchführung des Teilnahmeverfahrens, für statistische Zwecke und für die Weiterleitung von Informationen und Veranstaltungshinweisen für 10 Jahre, beginnend ab dem 01.01. des auf die letzte Verwendung folgenden Kalenderjahres, gespeichert. Danach werden Ihre Daten gelöscht.

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung als betroffene Person verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.

•           Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen genau beschreiben, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.

•           Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Wenn Ihre Daten unvollständig sein sollten, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

•           Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Beachten Sie aber bitte, dass die Daten nur dann gelöscht werden, wenn die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben nicht mehr benötigt werden. Folge des Löschbegehrens ist der Ausschluss von der Teilnahme an der Umwelt- und Klimaallianz.

•           Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht. Betrifft die Einschränkung Daten aus dem Bewerbungsverfahren, können diese nicht mehr verarbeitet werden. Folge ist der Ausschluss von der Teilnahme an der Umwelt- und Klimaallianz. .

•           Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet. Folge des Widerspruchs ist der Ausschluss von der Teilnahme an der Umwelt- und Klimaallianz..

•           Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der für uns zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen.

Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörde des Freistaates Sachsen sind:

Sächsischer Datenschutzbeauftragter
Telefon (0351) 85471101
Devrientstraße 5
01067 Dresden

An wen können Sie sich wenden?

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an das SMEKUL richten. Die Behörde wird vertreten durch die Behördenleitung. Sie ist verantwortlich für die Datenverarbeitung.

Die Kontaktdaten lauten:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Postfach 10 05 10  
01076 Dresden
 

Darüber hinaus können Sie sich an den für das SMEKUL zuständigen Datenschutzbeauftragten der Behörde wenden. Er kontrolliert die Datenverarbeitung auf ihre Rechtmäßigkeit.

Seine Kontaktdaten sind:

Datenschutzbeauftragter des
Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Telefon: +49 351 564-21100
Postfach 10 05 10
01076 Dresden

Kontakt

Geschäftsstelle der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen

Telefon: 0351 564-22260

E-Mail: Umweltallianz@smekul.sachsen.de

Webseite: www.umweltallianz.sachsen.de

Bewerbung um die Teilnahme

Die online-Bewerbung erfolgt über das Serviceportal Amt24. Für die Bearbeitung müssen Sie sich zunächst ein Service-Konto anlegen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Mitmachen

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